Tipps für Bauherren
Hier halten wir interessante Informationen für Bauherren bereit...
Steuern sparen!
Handwerkerrechnungen bis zu 1.200 € können Sie gemäß § 35a EStG im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Sie benötigen dafür eine Rechnung, die eine Aufstellung über die Arbeitskosten enthalten muß. Nur die Arbeitskosten, aber nicht die Materialkosten, sind steuerlich absetzbar.
Eine abzugsfähige Rechnung erstellen wir gerne für Sie.

